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Transparenz stärkt das Vertrauen

Klare Regeln sichern die Unabhängigkeit

Als Mitglied der EFPIA (European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations) unterstützt Takeda Transparenz in der Zusammenarbeit zwischen Pharmaindustrie und Gesundheitsberufen und folgt in allen Interaktionen dem Verhaltenskodex (VHC) der PHARMIG (Verband der pharmazeutischen Industrie Österreichs). Gemeinsam mit der Vereinbarung zur Zusammenarbeit mit der Österreichischen Ärztekammer und den gesetzlichen Grundlagen, wie Arzneimittelgesetz und Ärztegesetz, schaffen diese Regelwerke die Basis für einen erfolgreichen Austausch von Fachwissen ohne gegenseitige Einflussnahme. Sie sichern die Unabhängigkeit der ärztlichen Therapieentscheidung und gewährleisten die Forschungstätigkeit in Zusammenarbeit mit Angehörigen von Gesundheitsberufen. 

Offenlegung geldwerter Leistungen

Entsprechend den Vorgaben des PHARMIG Verhaltenskodex wird Takeda alle geldwerten Zuwendungen an Angehörige der Gesundheitsberufe und Institutionen des Gesundheitswesens offenlegen.  Dies betrifft alle geldwerten Leistungen im Zusammenhang  mit

- Veranstaltungen
- Dienst- und Beratungsleistungen inklusive Auslagen
- Spenden und Förderungen
- Forschung und Entwicklung

Zu veröffentlichende Daten

Ein von der Pharmig zur Verfügung gestelltes  Standardformular zur Erfassung aller offenzulegenden Leistungen wird für die Dauer von drei Jahren veröffentlicht. Voraussetzung für die Offenlegung ist die vorherige Zustimmung der Angehörigen der Gesundheitsberufe bzw. der Vertreter von Organisationen im Gesundheitswesen. Sollte die Zustimmung nicht erteilt oder nachträglich widerrufen werden, werden die Daten auf aggregierter Basis veröffentlicht.

 

Konkret handelt es sich um folgende Leistungen:

  • Auf individualisierter Basis:
    • Tagungs- und Teilnahmegebühren 
    • Reise- und Übernachtungskosten
    • Dienstleistungs- und Beratungshonorare
    • Spenden und Förderungen (werden nur für Institutionen des Gesundheitswesens gewährt)
    • Unterstützung von Institutionen oder von diesen mit der Durchführung der Veranstaltung beauftragte Dritte
  • Auf aggregierter Basis:
    • Ausgaben für Forschung und Entwicklung
    • Alle Honorare und Unterstützungen, für die keine Zustimmung der Angehörigen der Gesundheitsberufe oder der Institutionen des Gesundheitswesens für die Offenlegung vorliegt, oder diese widerrufen wurde

Die veröffentlichten Daten dürfen zu keinem anderen als dem  im EFPIA Disclosure Code und im PHARMIG Verhaltenskodex, Artikel 9 (Transparenz) angegebenen Zweck, nämlich zur Erfassung und Offenlegung von geldwerten Leistungen der pharmazeutischen Unternehmen, verwendet werden. Die Veröffentlichung gewährt Besuchern dieser Webseite keine Erlaubnis zur Weiterverarbeitung der Daten von Angehörigen der Fachkreise, wie z.B. den Datenabgleich mit Informationen, die auf Webseiten von anderen EFPIA bzw. PHARMIG Mitgliedsunternehmen, publiziert sind.

 

Weitere Informationen zur Transparenzregelung finden Sie unter:

 

Für weitere Fragen zur Transparenzregelung oder für den Widerruf Ihrer Zustimmung zur Datenveröffentlichung, wenden Sie sich bitte an unsere Compliance Mailadresse.

[email protected]